Unter dem Begriff „Factoring“ ist eine Dienstleistung aus dem Finanzsektor zu verstehen. Sie dient der kurzfristigen Umsatzfinanzierung. Hierbei erwirbt der Factor die Forderungen des Factoringkunden gegen dessen Abnehmer und zieht sie ein.
Der Factor leistet als Gegenleistung für die Forderungsabtretung an den Factoring-Kunden sofort eine Zahlung in Höhe der Forderung, abzüglich eines Sicherungseinbehaltes, der sich in der Regel auf 10 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrages beläuft. Der Rest wird nach komplettem Zahlungseingang an den Factoringnehmer ausbezahlt. Spätesten jedoch nach dem vereinbarten Zahlungsziel.
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Factoring
Außenstände
Unter Außenständen sind unbezahlte Rechnungen, also offene Forderungen eines Unternehmens gegenüber einem Abnehmer beziehungsweise Käufer einer Ware oder Dienstleistung, zu verstehen. Außenstände können unter Umständen die Liquidität des rechnungsstellenden Unternehmens sehr stark belasten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind Außenstände totes Kapital.
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